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Deutscher Ski-Star Straßer vor Gericht im Glück

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Deutscher Ski-Star Straßer vor Gericht im Glück

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Ski-Star siegt vor Gericht

Ski-Ass Linus Straßer wird in München geblitzt, legt aber gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und siegt vor Gericht – wegen eines Fehlers der Polizei.
Linus Straßer triumphierte nicht nur in Kitzbühel und Schladming, sondern auch vor Gericht
Linus Straßer triumphierte nicht nur in Kitzbühel und Schladming, sondern auch vor Gericht
© IMAGO/GEPA pictures
SPORT1
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von SPORT1

Potz Blitz, da hat Linus Straßer aber mächtig Glück gehabt! Nachdem das deutsche Ski-Ass in München geblitzt worden war, legte der Slalom-Spezialist Einspruch gegen seinen Bußgeldbescheid über 115 Euro ein und siegte nun vor Gericht.

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Der 31-Jährige, der in der abgelaufenen Wintersaison vor allem sein Können auf der Skipiste aufblitzen ließ, machte am 13. Dezember vergangenen Jahres am Münchner Harras Bekanntschaft mit einem Blitzer, da er in einer 30er-Zone 23 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war.

Straßer zeigte sich mit dem Bußgeldbescheid jedoch überhaupt nicht einverstanden und argumentierte, dass er nur aus Sicherheitsgründen aufs Gas gestiegen sei, um einer Kollision zu entgehen, schließlich hätten auch seine Frau und sein Kind im Wagen gesessen.

Ski-Ass Straßer vor Gericht im Glück

„Ich fand die Situation damals unfair“, erklärte Straßer, der im Januar im Slalom von Kitzbühel und drei Tage später in Schladming triumphiert hatte, gegenüber der tz, „und das sagte ich auch dem Polizisten. Aber dem war das egal. Trotzdem, man muss nicht alles hinnehmen.“

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Da der Polizist ihn abblitzen ließ, ging es nach Straßers Einspruch vor Gericht, das seiner Argumentation jedoch nicht folgte: Zu schnell sei zu schnell, Straßer hätte bremsen müssen. Trotzdem kam der Münchner Skirennläufer um das Bußgeld herum, da der beteiligte Polizist einen Fehler begangen hatte.

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Wie im Zeugenstand aufgedeckt wurde, hatte der Beamte das Hand-Lasermessgerät nicht vorschriftsmäßig getestet. Zudem hatte er einen Mast nicht miteinkalkuliert, der falsche Reflexe hätte liefern können. Die Richterin stellte das Verfahren daraufhin ein. „Da haben Sie Glück gehabt“, sagte die Richterin gleich zweimal zu Straßer.